Abwägungstabelle

Seit kurzem ist bekannt, dass ohne einen fertigen Bebauungsplan für den Groten Pohl plötzlich vorgezogenes Baurecht geschaffen werden soll für einen neuen Bürokomplex für den Autovermieter SIXT.

Wir haben eine Abwägungstabelle (ehrenamtlich) erstellt, weil vonseiten der Stadtverwaltung keine Abwägung der Folgen für die Stadtgesellschaft in deren Beschlussvorlage getätigt wurde, und weil die Ideen für eine gemeinwohlorientiere, grüne Nutzung der Fläche, für die sich BürgerInnen seit 2018 einsetzen, noch nicht berücksichtigt wurden.
Eine Prüfung von Alternativvarianten (incl. Null-Variante) müsste aber spätestens im Rahmen der B-Planerstellung erfolgen. Sinnvoller wäre es ja aber, wenn dies beim Grundsatzbeschluss (19.01.22 in der Bürgerschaft) bereits berücksichtigt wird.

Die Annahmen in der Tabelle beruhen auf folgenden bisherigen öffentlichen Angaben der Verwaltung und der SIXT SE (europäische Aktiengesellschaft):
  • max 1 ha Grundstück (ohne Erbbaupacht)
  • Das Grundstück soll direkt hinter Kaufland gelegen sein (Erschließung)
  • Das Bürogebäude soll quadratisch mit 70-90 m Kantenlänge sein -> passt nicht auf die Fläche für Rigelbebauung auf SO WFT (längs oberhalb Südring), sondern nur auf das geplante Wohngebiet in der Mitte, welches 4,5 ha groß sein sollte-> durch 1 ha für SIXT fallen ca. 20 % Wohnfläche weg. 700 WE waren laut ersten Entwurf B-Plan insgesamt geplant. Durch Lärmschutzvorgaben kann diese Fläche laut bisherigen Plänen nicht erweitert werden.