Beirat für Bürgerbeteiligung
der Hanse- und Universitätsstadt Rostock




Geschäftsstelle:
Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung
Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tel.: 0381 381 1431/-1451
sebastian.hampf@rostock.de
cornelia-josephine.ulrich@rostock.de



Empfehlung des Beirates für Bürgerbeteiligung zum Wohn- und Sondergebiet am Südring (Groter Pohl) – Bebauungsplan Nr. 09.W.192 (2021/BV/2731)

Auf der Grundlage der Satzung und des Leitfadens für mitgestaltende Bürgerbeteiligung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (nachfolgend Leitfaden genannt) empfiehlt der Beirat Bürgerbeteiligung ein

informelles Beteiligungsverfahren

zu o. g. Vorhaben durchzuführen.

Der Grad der Beteiligung soll aus Sicht des Beirates entsprechend des Leitfadens im Sinne des Kooperierens erfolgen (siehe Leitfaden Punkt 2 Abb. 1 „Stufen der Beteiligung“).

Der Beirat empfiehlt darüber hinaus, die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens bei der weiteren Bearbeitung des Vorhabens entsprechend zu berücksichtigen.

Begründung:

Im August 2021 sind Einwohnerinnen und Einwohner an den Beirat herangetreten und haben vorgeschlagen, dass im Zuge des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ ein informelles Beteiligungsverfahren durchgeführt werden sollte. Der Beirat hat sich daraufhin in seinen öffentlichen Sitzungen und innerhalb einer Arbeitsgruppe des Themas angenommen und die dem Beirat zur Verfügung stehenden Informationen begutachtet, u. a. die Stellungnahme der Verwaltung, die Informationen der Bürgerinitiative Pütterwegbleibt! einschl. der an sie erteilten Auskünfte mit Schreiben vom 05.10.2021 vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft: Auskünfte gemäß Informationsfreiheitsgesetz zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr.09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“
  • Der Beirat sieht Beteiligung als notwendig an, auch wenn derzeit noch keine Vorhabenliste der Stadtverwaltung existiert und o. g. Vorhaben in diesem Sinne nicht erfasst ist.
  • Der Beirat stellt fest, dass die Information an die Zivilgesellschaft bisher ausschließlich in den Sitzungen des Ortsbeirats Südstadt stattfanden. Das begrüßt der Beirat, erkennt jedoch auch, dass die Ortsbeiratssitzungen nicht den Rahmen bieten können, um einen intensiven Austausch über die vorgestellten Planungen bei einem derart umfangreichen Projekt zu ermöglichen.
  • Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass sich die Firma SIXT mit einem großen Campus ebenfalls in dem Gebiet ansiedeln möchte, was eine bisher unbekannte Tatsache darstellt, die zur Folge hat, dass die bisher angedachte Flächenaufteilung komplett überarbeitet werden muss.
  • Der Beirat stellt weiterhin fest, dass Information allein als Basis der Beteiligung gemäß Pkt. 2 Abb. 1 des Leitfadens für das benannte Vorhaben nicht ausreichend ist.
    • Im Punkt 4.1 des Leitfadens sind die Kriterien zur Identifizierung beteiligungsrelevanter Vorhaben benannt, von denen mindestens zwei erfüllt sein müssen, um den Vorschlag für ein Beteiligungsverfahren bekunden zu können.
    • Im Falle des Wohn- und Sondergebiets am Südring (Groter Pohl) treffen insbesondere folgende Kriterien zu:
      • „Vermutetes hohes Interesse der Einwohner*innen der gesamten Stadt, eines Stadtteils, eines Quartiers […] oder eine hohe Zahl an betroffenen Personen“
      • „Wesentliche Änderung des Ortsbildes“
      • „Entwicklungskonzepte und Aktionspläne für […] einen Stadtteil [...]“
    Zu verweisen ist auch auf den letzten Absatz im Pkt. 4.1, der besagt, dass auch von der Bürgerschaft bereits beschlossene Projekte und Vorhaben Beteiligungsverfahren unterzogen werden können.

    Der Beirat Bürgerbeteiligung empfiehlt der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Sinne höchstmöglicher Gemeinwohlorientierung, der Durchführung eines Bürgerbeteiligungsverfahrens wie oben beschrieben zuzustimmen und einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

    Rostock, den 27.12.2021